Hi,
dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu....
Ich habe mich im Rahmen meiner jetzigen Tätigkeit, auch schon mal informiert um neben dem Hauptberuf als Eigenständiger zu arbeiten. Hat alles seine vor und Nachteile. Man kann als angehender Künstler, vorausgesetzt man hat eine Steuernummer beantragt, alles in eigener Kasse machen. Dafür braucht man keinen Gewerbeschein muss am Ende des Jahres jedoch eine Buchführung in einfacher Ausführung gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Finanzamtes, deinen Künstlerstatus auch anzuerkennen. Sprich, wenn Du nach den ersten 2 Jahren nicht wenigstens deinen Lebensunterhalt und einige kleinen Gewinne durch deine Arbeit nachweisen kannst war es das mit dem Künstlertum.
Wenn Du dir dagegen einen Gewerbeschein besorgst, ist es auch nicht besser, da Du dann ja all die Sachen machen musst, die alle anderen Selbstständigen auch machen müssen.. Gewinne ...
Sollte man den Künstlerstatus beim Arbeitsamt anmelden, -wollen auch die innerhalb eines Jahres, das man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Folge ist dann das man beim Arbeitsamt als Selbstständiger gilt und keinen Anspruch mehr auf Harz oder Arbeitslosengeld hat. Dafür fördert das Arbeitsamt einen aber auch nach Absprache und je nachdem wie lange man arbeitslos ist oder Harz bezieht mit einen Starterbetrag, oder eben der weiteren Unterstützung über einen gewissen Zeitraum. Man sollte sich das gut überlegen.