VORSCHRIFTEN ZUR TIEFERLEGUNG ZUSAMMENGEFASST
1. Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren
2. Scheinwerfer und Blinker müssen eine Mindesthöhe von 50 Zentimeter haben
3. Vorders Kennzeichen muss min. 20 cm über dem Untergund angebracht sein