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3D Forum > Rechtsfragen

Rechtsfragen

03.11.2010 15:40
 
bommelMi. 03 Nov. 2010, 15:40 Uhr
Hallo Forum!
Ich bin neu in dieser Runde und habe gleich eine wichtige Frage:
Wenn ich bekannte Persönlichkeiten modelliere und diese zum Verkauf stelle (zB Turbo Squid), wie sieht da die rechtliche Grundlage aus? Braucht man vorher die Genehmigung dieser Person? Oder gilt hier die künstlerische Freiheit?
 
AngborMi. 03 Nov. 2010, 15:55 Uhr
Man sollte hier als erstes natürlich erwähnen das du hier im Forum keine rechtsverbindliche Beratung bekommst. Ich glaube aber das wird sich ähnlich verhalten wie mit gemalten Bildern und die kann ja im Prinzip jeder herstellen und verkaufen.
 
bommelMi. 03 Nov. 2010, 16:07 Uhr
ist schon klar, daß hier keine Rechtsanwälte unentgeltlich Auskunft geben
Es hätte aber sein können, daß jemand sowas ähnliches schon mal gemacht hat und von seinen guten oder schlechten Erfahrungen berichten kann.
Aber danke für die schnelle Antwort.
 
AngborMi. 03 Nov. 2010, 16:46 Uhr
Darum geht es nichtmal, es geht darum das hier keiner eine Rechtsauskunft geben darf.
 
bommelMi. 03 Nov. 2010, 16:50 Uhr
ok verstanden
 
HexaMi. 03 Nov. 2010, 17:51 Uhr
Hmmm, ich würde wirklich einen Rechtsanwalt aufsuchen bzw. schauen ob das jemand schon mal gemacht hat...
 
oonibblerooMi. 03 Nov. 2010, 22:48 Uhr
ich würde zwar sagen, dass du dir allein aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten kunstfreiheit keine sorgen machen musst, vor dem vertrieb solcher werke aber besser wirklich einen fachmann zu rate ziehen solltest.

im netz finde ich auf die schnelle nur ein beispiel, wo ein gemälde verkauft und auch publiziert wurde, das eine politikerin nackt zeigt. diese hat anklage erhoben, hat aber letztendlich nicht recht bekommen, da die kunstfreiheit/satire vor dem persönlichkeitsrecht steht und unter freie meinungsäußerung einzustufen ist.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kunstfreiheit-contra-persoenlichkeitsrecht_009951.html
deine sachen sind dagegen mit sicherheit harmlos, da sie ja nicht dazu gedacht sind jemanden zu verunglimpfen smile

ein fachmann wäre trotzdem zur absoluten sicherheit anzuraten... die erste beratungsstunde beim anwalt ist oft kostenlos btw...
 
MeshbaseMi. 03 Nov. 2010, 23:21 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht

Das sollte dir ein bisschen weiterhelfen... hätteste aber auch selber drauf kommen können!


Achte bei Link 1 Auf §23 .4

Wenn du ein Bild oder Modell das einer Person ähnlich ist auch deren Namen gibst, könnte es schon eng werden. Nennst du es aber nicht "Arnold Schwarzenegger" sondern "Arnie" gibt es kaum Probleme.

Verdienst du mit dem Modell aber richtig Geld wird es wieder schwieriger, weil dann "Wegen der Kunst" in Zweifel gezogen werden kann. "Art for Art sake" wie der amerikaner sagt.

In diesem Fall könnte der "Besitzer" des Gesichts bei dir Gewinn abschöpfen, oder im Extemfall Schadenersatz einfordern.

Die Sache ist grenzwertig.
 
bommelDo. 04 Nov. 2010, 11:35 Uhr
danke für diese Antworten, das hilft mir wirklich weiter!
Ich schätze, richtig Geld kann man damit sowieso nicht verdienen.
 
 

 


 
 
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