ich würde zwar sagen, dass du dir allein aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten kunstfreiheit keine sorgen machen musst, vor dem vertrieb solcher werke aber besser wirklich einen fachmann zu rate ziehen solltest.
im netz finde ich auf die schnelle nur ein beispiel, wo ein gemälde verkauft und auch publiziert wurde, das eine politikerin nackt zeigt. diese hat anklage erhoben, hat aber letztendlich nicht recht bekommen, da die kunstfreiheit/satire vor dem persönlichkeitsrecht steht und unter freie meinungsäußerung einzustufen ist.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kunstfreiheit-contra-persoenlichkeitsrecht_009951.htmldeine sachen sind dagegen mit sicherheit harmlos, da sie ja nicht dazu gedacht sind jemanden zu verunglimpfen
ein fachmann wäre trotzdem zur absoluten sicherheit anzuraten... die erste beratungsstunde beim anwalt ist oft kostenlos btw...