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3D Forum > Rechtliche Aspekte als Freelancer

Rechtliche Aspekte als Freelancer

27.03.2017 11:57
 
BrixMo. 27 Mär. 2017, 11:57 Uhr
Hallo liebe Ring´ler,

ich bin mir, nach 2-3 Threads lesen, bewusst, dass dieses Thema hier von Zeit zu Zeit diskutiert wird.
Einige Threads sind von 2009 der jüngste von 2013, wenn ich keinen verpasst habe. Da im Rechtlichen es doch aber ab und zu Neuregelungen gibt usw, wollte ich hier noch einmal bei euch nachfragen.

Ich möchte mich im Bereich 3D-Visualisierungen "selbstständig" machen.
Zur näheren Erklärung: Im Moment bin ich arbeitssuchend (Festanstellung), will aber die Chance nutzen meine Arbeitskraft in Rechnung stellen zu können. Viel wird erstmal dabei nicht rumkommen. Aber auch Rechnungen über 100€ summieren sich irgendwann

Hab mich jetzt natürlich mit dem Thema beschäftigt und bin (wie viele wohl auch) ein wenig irritiert und erschlagen von den rechtlichen Aspekten. Ich habe gelesen, dass 3D-Artists gar keinen Gewerbeschein benötigen, lediglich eine Steuernummer vom FA, da sie als Freiberufler arbeiten können. Ist das so richtig und für mich passend? Oder doch eher ´nen Gewerbeschein (Kleingewerberegelung)?

Wäre toll, wenn sich einer von Euch (der das alles hinter sich und Erfahrungen gesammelt hat) erbarmen würde "erneut" sein Wissen mit uns (mir) zu teilen. Denn so ein Schritt kann einem auch ein wenig "Angst" machen.

Mit freundlichsten Grüßen

Brxn
 
SleepyMo. 27 Mär. 2017, 13:06 Uhr
Du gehst aufs Gewerbeamt und beantragst dort einen Gewerbeschein, das Gewerbeamt leitet diese Information AUTOMATISCH ans Finanzamt weiter und die melden sich bei dir bezüglich Rückfragen.

Das man eine Steuernummer bekommen kann ohne eine Gewerbeanmeldung wäre mir nicht bekannt.

Noch ein Tipp: Wenn du Rechnungen mit 100 Euro schreibst dann verdienst du auf jeden Fall nichts. Selbst ein Kassierer bei Aldi verdient rund 96 Euro Netto pro Tag, da kannst du keine Rechnungen von 100 Euro brutto schreiben.
Bedenke auch das dann zukünftig die Krankenkasse selbst bezahlen musst, ich glaube der Mindestsatz liegt bei ca 160 Euro. Das heißt wenn du keine Aufträge machst, dann machst du Monat für Monat 160 Euro Verlust.
Du brauchst übrigens nicht unbedingt eine private Krankenversicherung du kannst bei deiner jetzigen Versicherung ein sog. "Freiwilliges Mitglied werden" frag bei deiner Versicherung einfach nach freiwilligem Mitglied.

Hinzu kommt das du im ersten Jahr eine Monatliche Elster Vorsteuer Erklärung abgeben musst. Selbst wenn du nichts verdient hast musst du diese mit 0 beim Finanzamt über Elster einreichen.


 
BrixMo. 27 Mär. 2017, 16:40 Uhr
Hi, danke für die schnelle Antwort.
Ich kapier das aber nich mit dem Freiberufler ...
Bedeutet Freiberufler, dass ich nichts mit der KSK am Hut haben muss?

Und mit den Versicherungen, weiss ich auch noch nicht so richtig wie sich das verhällt. Beziehe gerade Hartz und bin ja versichert. Wenn jetzt neben dem Hartz anfange Rechnungen zu schreiben, muss ich denen dann 6 Monate im Vorraus und nach den 6 Montaten alles nochmal genau abgerechnet haben, soweit ich weiß.
Aber tangiert das auch meine Versicherungen? Also bestimmt erst ab nem gewissen Betrag, wo ich quasi nicht mehr als hilfsbedürftig oder als Aufstocker gelte?!

Macht mir echt alles Sorge ^^

MfG
 
GastMo. 27 Mär. 2017, 17:52 Uhr
Du brauchst keinen Gewerbeschein. Als 3D-Artist gehst du einer künstlerischen Tätigkeit nach und dafür braucht man sowas nicht.

Einfach eine Steuernummer beantragen und gut is. Die darfst du dann auf deine Rechnung klatschen.
Du solltest dich aber entscheiden ob du dich von der Umsatzsteuer befreien lässt. Das kannst du machen, wenn dein Jahresumsatz einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Das ist recht nützlich wenn du für Privatpersonen arbeitest. Wenn du für andere Unternehmen arbeitest spielt es eher keine große Rolle.

Wie das ganze in Verbindung mit Hartz abgerechnet werden muss weis ich nicht. Am besten mal beim Arbeitsamt oder so nachfragen.
Ein Bekannter von mir hat aber auch mal als freiberuflich gearbeitet und der war auch auf Hartz. Scheint also irgendwie möglich zu sein.

Um eine Krankenversicherung musst du dich in der Regel selber kümmern. In die KSK kannst du gehen....musst aber nicht.


Aber mach dir keine Sorgen...das ist alles Bürokratiequatsch. Dir wird keiner den Kopf ab reisen wenn da was nicht 100%tig stimmt. Wird dann halt nachgebessert.

Einfach machen
 
SleepyMo. 27 Mär. 2017, 18:35 Uhr
Was ist den so schlimm an einem Gewebeschein ? Du kannst viel günstiger Bürokram einkaufen, ein Gewerbeschein bringt doch nur Vorteile.

Das man als Freiberufler keinen Gewerbeschein braucht wusste ich nicht danke für die Information.

Wie das mit deiner Krankenversicherung und Harz4 ist, musst du wohl nachfragen da wurde ich mich auch nicht auf Informationen aus dem Internet verlassen.
 
GuyGoodMo. 27 Mär. 2017, 19:21 Uhr
So wie Hellmi sagt,

Man braucht generell keinen Gewerbeschein. ABER! Eigentlich braucht man doch einen
Denn man ist ja kein Künstler. Ein Künstler schafft werke von sich aus und kann diese dann verkaufen, wenn er mag. Aber sobald es eine Auftragsarbeit ist, ist es keine Kunst mehr, sondern eine Art Handwerk. So ist jedenfalls mein Verständnis. Jedoch fragt da auch keiner nach, weil da niemand richtig Ahnung hat. Und wo zieht man die Linie zwischen Handwerk und Kunst? Von daher, einfach zum FA gehen und Steuernummer beantragen und dir nen coolen Namen ausdenken smile Nix Gewerbeschein.

Problem, soweit ich das verstanden habe, ist doch, wenn man einen Gewerbeschein hat, muss man auch Mitglied in der IHK sein und muss das entsprechend bezahlen? Dazu habe ich aber keine Details, eher Halbwissen.

Und @Sleepy, man kann doch auch so Bürokram auf der Steuererklärung absetzen. Ausgaben eben. Oder sehe ich das falsch?

Was die Krankenkasse betrtifft: Das musst du für dich entscheiden. KSK, freiwillig gesetzlich oder privat. Generell ist alles möglich, ich würde wohl letzteres ausschließen. Schon vom Bewusstsein her, dass man sich aus der Solidargemeinschaft herausnimmt, finde ich nicht in Ordnung. Ansonsten musst du aber einfach mal die Leistungen und Kosten vergleichen. KSK ist aber def. günstiger.

Und klar: Entweder du verdienst so wenig, dass du Hilfe vom Amt bekommst oder fällst dann eben raus. Dann musst du dich selbst kümmern. Das sollte aber auch dein Ziel sein smile

p.s. die Kleingewerberegelung hat nix mit dem Gewerbeschein zu tun, sondern mit der Umsatzsteuer und deiner Steuererklärung etc. Das hast du aber mit und ohne Gewerbeschein, würde ich behaupten. Jedenfalls habe ich damals auch immer nach entsprechenden Regelung Steuern ausgewiesen als Freelancer.

p.p.s. Mein Wissen ist so 5-6 Jahre alt mit paar Informationen aus den letzten Jahren. Keine Gewähr also, aber ich weiß jedenfalls nix von irgendwelchen Neuregelungen.
 
BrixMo. 27 Mär. 2017, 20:00 Uhr
Ok, danke vielmals
Wusste ichs doch, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt.
Werde es wohl echt so machen, dass ich kein Gewerbe anmelde, sondern mir leiglich so´ne Steuernummer besorge, die ich dann auf den Rechnungen angeben kann.

Das mit der Versicherungslage muss ich echt nochmal checken. Hab irgendwie nur schlechtes von der KSK gehört (sogar das Wort "Verbrecher" ist gefallen ^^). Das die irgendwie 3% oder so vom Umsatz wollen??!!

MfG
 
IrmisatoMi. 29 Mär. 2017, 19:48 Uhr
Wohnst du in DE oder in Ö?
In Deutschland kannst du auch als Ausübender eines Künstlerischen Handwerks, wie zum Beispiel Werbegrafiker oder -texter, oder eben 3D-Operator als Freelancer arbeiten und als solcher brauchst du wirklich nur eine Steuernummer.

In Österreich brauchst du als freischaffender Werbegrafiker und allem, was nicht eindeutig in die freie Kunstsparte fällt einen Gewerbeschein. Dann muss man auch Gewerbesteuer zahlen, allerdings erst ab einem Jahresreingewinn über 24000.- €.
Für Kunstausübung braucht man keine extra Steuernummer, man muss nur die geplante zusätzliche Einnahmequelle benennen, dafür gibt es bei "Finanz Online" ein eigenes Formular. Und Umsatzsteuer muss man auch erst ab einem voraussichtlichen Gewinn ÜBER 33000.- auf die Preise schlagen und ans FA abführen. Dafür kann man von Materialkauf leider auch nichts absetzen. Aber das schlägt man ja sowieso dem Kunden auf den Preis, oder?

Auftrag bindet NICHT an Gewerbe. Selbst als Kunstmaler kommt es vor, dass dich ein Auftraggeber aus den schwebenden Sphären der heiligen Kunstphantasien holt und ganz profan wünscht "Mal bitte mein Haus" oder "Portraitiere meinen Dackel" - das ist Auftragsarbeit, dennoch ist kein Gewerbeschein nötig.
 
animelixDo. 30 Mär. 2017, 15:50 Uhr
Steuernummer reicht

Kleinunternehmerregelung: ist praktisch wenn man mit bürokratie weniger zu tun haben will, aber wenn du eher professionelle Kunden hast und du die Mehrwertsteuer deiner Anschaffungen erstattet haben willst, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Grenze liegt bei 17.500 Umsatz/Jahr, darf aber auch mal bis 50.000 ausschlagen.
Wenn du Umsatzsteuer nimmst, musst du wohl am Anfang mindestens alle 3 Monate die Umsatzsteuererklärung machen, evtl sogar jeden Monat. Ist aber eigendlich nicht schlimm, da hat man selber eine gute Kontrolle über das eigene Business.

Harz4: als aufstocker zahlt das erste halbe Jahr das Amt die Versicherung, dein einkommen wird aber mit den H4-Satz am ende des halbjahres verrechnet, der Mietzuschuss und die Versicherung wird erst verrechnet, wenn du wirklich viel verdient hast.
Privatversicherung würd ich nicht empfehlen , KSK ist gut und günstig -macht aber viel bürokratischen Aufwand da reinzukommen und dann auch drin zu bleiben.
Gesetzliche Versicherung ist am Anfang mindestens ~175 €, bei einem Einkommen bis ~2200€ ungefähr 390€/Monat.

Je nach Auftragslage ist das Aufstocken beim Amt eine prima Sache, teure büro-anschaffungen müssen vorab beim Amt angemeldet werden.

Alles ohne Gewähr!
 
BrixSa. 01 Apr. 2017, 12:37 Uhr
Danke wirklich für den Hinweis mit der Steuernummer. Warum ein Gewerbe anmelden, wenn man das gar nicht muss

Und bei FA muss ich ja dann nen "Keyword" angeben, was ich genau mache. Habt ihr da Vorschläge ?

3d Artist ?
3d Visualisierer?
CGI Artist ?

was gibt man da am besten an ?

Grüße
 
 

 


 
 
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