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3D Modelle online kaufen und frei verwenden

27.11.2023 20:47
 
BlendertangoMo. 27 Nov. 2023, 20:47 Uhr
Guten Abend zusammen,

ich bin sehr gespannt ob schon jemand dazu Erfahrung gemacht hat.

Am Wochenende habe ich bei cgtrader.com ca. 4 unterschiedliche Verkäufer angeschrieben und folgendes gefragt.

Ob ich nach dem Kauf von ihren Modellen, diese in meinen Kurzvideos verwenden darf und die Videos anschließend z. B. bei shutterstock hochlade und zum verkauf anbieten darf.

In den Videos werden nicht ausschließlich die gekauften Modelle, sondern meist, meine Inhalte in Kombination mit den gekauften dargestellt.

Bisher haben alle Verkäufer das gleich geantwortet und ich fand das sehr merkwürdig.

Das dürfte ich nicht tun, obwohl bei der jeweiligen Lizenz: royality free steht.

Alle Verkäufer wollen das explizit nicht.

Wofür kauft man dann solche Modelle?

Kennt evtl. jemand eine Seite, wo ich die Modell kaufe und frei (auch zur commerziellen Nutzung) verwenden kann und darf?

Ich bedanke mich für Tipps und wünsch noch einen angenehmen Abend
 
TilesMo. 27 Nov. 2023, 21:10 Uhr
Hallo,

Das ist eigentlich ganz einfach. Du kaufst ein Nutzungsrecht, kein Vervielfältigungsrecht.

Mit deiner Methode machst du dein Geld eben direkt mit deren Arbeit wenn ich das richtig verstehe. Und das geht dann auf Kosten von diesen Leuten. Und dann ist das auch klar dass die das so nicht wollen.

Wenn du die Assets zum Beispiel für ein Spiel verwendest, dann benutzt du die Assets ja für das Spiel, und nicht direkt. Das wäre dann ein Gebrauch der von den Lizenzen erlaubt ist. Eine Nutzung.

Ich hoffe es ist nun klarer wieso die das nicht haben wollen smile

LG Tiles
 
JoleMo. 27 Nov. 2023, 22:30 Uhr

Das ist eigentlich ganz einfach. Du kaufst ein Nutzungsrecht, kein Vervielfältigungsrecht.
....
Wenn du die Assets zum Beispiel für ein Spiel verwendest, dann benutzt du die Assets ja für das Spiel, und nicht direkt. Das wäre dann ein Gebrauch der von den Lizenzen erlaubt ist.


Ich habe aber Blendertango so verstanden, dass er nicht die 3d-Animation sondern nur Videos der Animation zum Verkauf anbietet.
Und das dürfte doch wohl erlaubt sein - oder?

Gruß

 
BlendertangoMo. 27 Nov. 2023, 23:08 Uhr
In Erster Linie will ich ja die Assets nur deswegen kaufen weil ich natürlich dadurch extrem viel Arbeit einspare.
Selbstverständlich kann ich auch selbst Mesh-Modelle machen, bin aber nicht so geübt und es würde wirklich lange dauern sie zu erstellen.

Ursprünglich hatte ich mal gedacht, wenn man jemanden für seine Modelle bezahlt und es steht auch noch royality free licence dabei, dass man die Modelle für meine Videos verwenden und die Videos zum Verkauf anbieten darf.

Anscheinend ist das gar nicht so einfach.

Ich mache jetzt einfach für meine nächsten Projekte weiter wie bisher und bau mir die Modelle weiterhin selbst.

Hin und wieder werde ich noch andere Verkäufer auf anderen Plattformen fragen, ob ich die erworbenen Modelle so verwenden darf.

Vermutlich ist es eine Grauzone?
 
TilesDi. 28 Nov. 2023, 08:17 Uhr
Also wenn du tatsächlich Videos mit den Assets machst die mit den Assets selber nichts mehr zu tun haben, nen kleinen Fanfilm oder so, dann sollte das natürlich über die Lizenz abgedeckt sein. Das ist dann ähnlich einem Spiel.

Der Punkt hier dürfte der Stock Content sein. Die Assets sind ja schon Stock Content. So habe ich das jedenfalls verstanden. Das ist wie wenn du einfach ein Mesh nimmst und es neu texturierst. Das läuft dann auch unter Lizenzbruch. Denn das Mesh ist immer noch unter Copyright, das kannst du nicht einfach als deins ausgeben.

Und so ist das auch wenn du da einfach eine Animation drauf machst und es als Stock Content weiterverkaufst. Das Copyright liegt dann nicht bei dir. Sondern immer noch beim Ersteller des Assets. Du hast eben nur ein Nutzungsrecht.
 
graystDi. 28 Nov. 2023, 10:01 Uhr
Uhh - Rechtsfragen - ich hole schon mal die Klageschriften hervor :-D

Aber Spaß beiseite. Die Sachlage ist klar.
Du kaufst Modelle - bzw. das Nutzungsrecht. Bei CGTrader im Falle von Royality Free, dürfen die Modelle auch mehrfach innerhalb von Kommerziellen Projekten verwendet werden.

Nun ist aber kommerzielles Projekt nicht gleich kommerzielles Projekt. Es geht auch immer um eine gewisse geistige Schöpfungshöhe. Gerade bei Stock- oder Video-Produktionen musst Du etwas Eigenes zu einem Modell oder einer Szene beitragen, um es kommerziell nutzen zu dürfen.

Wenn Du beispielsweise einen Fingerhut kaufst, den in einer Rotation renderst und als Video-Snipet verkaufst, wäre alles was Du hinzugefügt hast das Licht und die Rotation. Dies würde kein mir bekanntes Gericht der Welt als das Hinzufügen einer ausreichenden geistige Schöpfungshöhe anerkennen.
Dazu kommt noch etwas ganz anderes. Wenn Du gefragt hast, und der Autor sagt nein, ist es nicht Dir nicht nur nicht erlaubt, sondern explizit verboten - was eine Zuwiderhandlung deutlich schlimmer machen würde, da hier noch ein Vorsatz gegeben wäre. Auch das Ändern der Textur wäre nicht ausreichend.

Du kannst einen Mercedes nehmen und eine Eichenholztextur draufpacken - aber es bleibt der gleiche Mercedes ^^

Wenn Du Modelle kaufst und diese zu einer Szene arrangierst und einen gewissen Mehrwert bietest, ist das wieder etwas anderes.

Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel:
Du kaufst 10 Modelle von unterschiedlichen Raumschiffen und zeigst in einem Video, wie diese im Größenverhältnis zueinanderstehen. Dann ist der Inhalt deines Videos klar, der Größenvergleich. Du hättest also einen Mehrwert hinzugefügt und den Kontext der Darstellung der Raumschiffe verändert.

anderes Beispiel:

Du baust Deine Szenen aus 99% gekauften Materialien zusammen (nicht unüblich in der Architekturvisualisierung), aber selbst, wenn CloseUps der Produkte zu sehen sind, stehen diese nicht im Fokus und die Visualisierung wäre auch als Video als Stock veräußerlich, ohne dass rechtliche Probleme zu fürchten wären.

Wo du es also immer ausschließen kannst, ist: einzelne Objekte, die im Fokus des Geschehens stehen.
Wobei - wenn Du z.B. den Fingerhut von zuvor in einen Char transformierst und animierst, und etwas machen lässt, dann kommen wir vermutlich wieder in den Bereich, in dem ein Kläger nicht mehr so viel machen kann - dann steht die Animation und der Char in Vordergrund.


Ich hoffe das war nicht zu verwirrend.
Wenn etwas falsch war oder missverständlich, korrigiert mich bitte.
Thx
 
TilesDi. 28 Nov. 2023, 10:05 Uhr
Der Grayst hat das einfach viel besser erklärt. Danke smile
 
JoleDi. 28 Nov. 2023, 14:28 Uhr
"geistige Schöpfungshöhe"

Puuuh, fürchterliches Juristenvokabular!
Warum sagt man zB nicht "kreative Weiterverarbeitung"?
Einem ehemaligen Germanistikstudenten rollen sich da die Fussnägel auf.
(Natürlich nicht gegen dich gerichtet Grayst, gute Erklärung!)

Gruß
 
TilesDi. 28 Nov. 2023, 14:48 Uhr
Hättste halt was gscheides studiert

Ja, Beamten- und Juristendeutsch ist fürchterhaft ...
 
JoleDi. 28 Nov. 2023, 15:42 Uhr
Hättste halt was gscheides studiert


Ja, sag ich mir auch immer.
 
 

 


 
 
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