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3D Forum > Rechtliche Situation bei Verwendung von Personen aus Fotos in Kollage

Rechtliche Situation bei Verwendung von Personen aus Fotos in Kollage

05.06.2014 12:57
 
NikoDo. 05 Jun. 2014, 12:57 Uhr
Hej,

ich frage mich immer wieder mal, wie es mit der rechtlichen Situation von der Verwendung von freigestellten Personen von Fotos zur Verwendung in Fotomontagen aussieht.

Grund der Verwendung ist Architekturvisualisierung.

Die verfügbaren kostenpflichtigen sowie kostenlosen Alternativen sind ein Anfang, aber aufgrund der Inhalte und der Qualität teilweise wirklich überhaupt nicht zu gebrauchen.

Rechtliche Frage des Freistellens von Bildern aus Googles Bildersuche (und vergleichbar, Flickr o.ä.) ist das eine, wie und wo das ganze auf der Welt geschieht das andere.

(Wahrscheinlich wird das lokale Verwenden von Bildern von einem anderen Kontinent keinen interessieren.)

Für unseren Raum sieht das etwas anders aus. Fotos mit Personen, die nicht ausschließlich zum Abbilden der Personen im öffentlichen Raum fotografiert wurden dürfen öffentlich verwendet werden.

1. Wenn ich Personen (die ich bestenfalls selbst fotografiert habe) freistelle und diese in Kollagen verwende- rücke ich diese dann dadurch in den Selbstzweck der Person und darf es damit nicht mehr oder

2. erstelle ich damit einen neuen Kontext und ich als künstlerischer Urheber habe diese Freiheit oder

3. könnte ich damit einen Heidenärger bekommen, wenn sich jemand auf einer Visualisierung wiederentdecken sollte, wovon er / sie nichts weiß? Dies würde so erstmal für mich Sinn ergeben.

Auf Visualisierungen sieht man so häufig Personen aus einem öffentlichen Kontext, welche in keinen genannten Paketen vorkommen. Diese sind auch offensichtlich nicht per greenscreen aufwändig hergestellt sondern zeigen Personen im Alltag.. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Personen dies wissen bzw. gegebene Situtationen gestellt sind.

Natürlich werden für große Projekte auch entsprechendes Footage aufgenommen, danach sieht vieles aber nicht aus.

Über erhellende Antworten freue ich mich sehr

Niko

 
TilesDo. 05 Jun. 2014, 13:01 Uhr
Du bewegst dich da in einer Grauzone in der immer im Einzelfall geschaut werden muss. Da spielen zu viele einzelne Faktoren mit rein. Wirklich beantworten kann dir das wohl nur ein Jurist.

Ich würde in jedem Fall die ausdrückliche Erlaubnis der Person/en einholen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Es gibt übrigens extra Cutout People Bilder da draussen. Die hier sind kostenlos. Und dürfen ausdrücklich auch für kommerzielle Arbeiten verwendet werden: http://xoio-air.de/2014/3d-people-model-set/
 
NikoDo. 05 Jun. 2014, 15:19 Uhr
Danke Tiles für Deine Antwort.

Die genannten Cutouts, u.a. die freundlichen Freebies von XOIO, sind mir bekannt (und natürlich lasse ich sowas wie XOIOs nicht an mir vorbeigehen )

Falls Du (und andere) Seiten wie Skalgubbar (glaube ich richtig geschrieben) oder die Cuts von Juan Carlos Ramos als Beispiele guter freier Cut-Outs nicht bereits kenn(s)t, schau(t) sie an.

Tja- nur meine Frage ist damit nicht so recht abgeschlossen..

Natürlich könnte ich jeden, den man so in der Öffentlichkeit fotografieren könnte um sein Erlaubnis fragen- aber mal ehrlich, das ist nicht wirklich praktikabel und die Quote derer, die das "ja" sagen ist tendenziell gering.

Das Recht zur Verwendung von Personen ist im Ausland teilweise sehr unterschiedlich, daher kann ich auch kaum internationale Foren bemühen..

Hm.

Also unterm Strich denke ich rein subjektiv, dass das "beiläufige Mitfotografieren" von Personen im öffentlichen Raum grundsätzlich i.O. ist. Diese Freizustellen und zu verwenden könnte ok sein, das Urheberrecht gibt mir damit bestimmt das Eigentum an erstelltem Bild. Wenn sich aber wirklich jemand wiederentdecken sollte, könnte es tendenziell unangenehm werden..!

Aber ist das denn so?

Wenn ich sagen wir den Berliner Dom fotografiere und diese Foto veröffentliche bzw. kommerziell verwerte- dann sind Personen darauf legitimerweise mitverwertet. Ergo sollte das "eigentlich" auch dafür gelten..

Natürlich ist das hier eine grundsätzliche Frage, deren Antwort mich aber wirklich interessiert (und bestimmt andere auch)- zum Einsatz kommt es vllt eher nicht, wenn ich die (selbst fotografierten) Personen einfach verhältnismäßig klein verwende, im Mittel- und Hintergrund. Und im Vordergrund die "offiziellen" bzw. internationalen...

*still grübeling*
 
mp5gosuDo. 05 Jun. 2014, 16:58 Uhr
Das Problem an der Kiste is, wie Tiles schon sagte, es sind Einzelfälle. Wirklich problematisch sind die eigentlichen Urteile. Denn ein Richter fällt ein anderes Urteil als ein anderer.

Aber: Grundsätzlich solltest Du Dich auf der "Verliererseite" sehen, also keine Bilder von klar erkennbaren Personen verwenden, oder sie nachträglich unkenntlich machen/retuschieren. Das gilt aber meist nur dann, wenn eine Person praktisch anhand eines Werkes identifizierbar wäre. (Je nach Größe und Ausschnitt(Beiwerk) muss das der Fall sein).
Normalerweise hat jeder Bürger ein Recht darauf, seine Identität zu wahren. (Was leider immer mehr abnimmt). Somit auch, sich aus öffentlichen Publizierungen entfernen zu lassen. (Hier gilt das mit dem Beiwerk wiederum nicht, wenn die Person identifizierbar ist).
Es ist also nicht grundsätzlich verboten, allerdings steht das Persönlichkeitsrecht über allen anderen und somit könnte man Dir ans Bein pinkeln.

Aber trotzdem: Genieße meinen Post mit Vorsicht, denn es ist immer eine Fallentscheidung.

edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
 
IrmisatoDo. 05 Jun. 2014, 17:07 Uhr
Mein Wissen stammt von einer Berufsfotografin und besagt, dass du jedes von dir selbst im öffentlichen Raum gemachte Foto auch veröffentlichen darfst, sofern mehr als 5 Personen im Bild sind.
In dem Moment, wo du sie ausschneidest, werden sie zu einzelnen Personen (auch wenn sie von einem einzigen foto stammen) und du benötigst die schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung.

Gruss, Irmi
 
mp5gosuDo. 05 Jun. 2014, 17:35 Uhr
Nee Irmi, das ist leider etwas komplizierter.
Das mag vor etwa 10-15 Jahren hingekommen sein, aber mittlerweile ist da die Rechtslage deutlich komplexer.
 
FrankDo. 05 Jun. 2014, 18:01 Uhr
Eine Verwendung von Personen zu gewerblichen Zwecken ist glaube ich klar geregelt.
Ebenso darf man Bauweke wie den Kölner Dom auch nicht gewerblich verwenden .
Man hat auf viele Dinge kein Recht erworben, blos weil es vieleicht durch Zufall auf dem Bild ist.
Was Personen direkt angeht ,so kann man sich hier an die Google Street View Geschichte anlehnen.
Hier müssen alle Passanten unkenntlich gemacht werden.
 
NikoFr. 06 Jun. 2014, 09:09 Uhr
Tja, kompliziert allemal!

Ich hatte mich darüber immer wieder mal versucht zu informieren und bin natürlich dabei auch auf das Recht am eigenen Bild gestoßen.

Der Absatz Personen als Beiwerk scheint mir dabei ziemlich klar:

Wenn ich ein Foto mache, auf dem Personen nicht "der Grund" des Bildes sind (z.B. der Dom) dann kann ich dieses veröffentlichen. Ob ich es kommerziell verwerten kann ist dann eine andere Frage.

Wenn ich Personen freistelle und diese dann einzeln veröffentliche oder sogar zum Kauf anbiete- ist das wiederum eine andere Situation und bestimmt fragwürdig.

Wenn ich aber durch das Ausschneiden von Personen und das Einfügen derselben in eine Visualisierung, die selbstverständlich ihren Selbstzweck zum Fokus hat- so ist der Kontext der selbe wie bei "Personen als Beiwerk".

Ergo sollte dies eigentlich möglich sein.

Ich denke, mit dieser Herleitung könnte ich meinem Gewissen gegenüber leben..

Das Verfälschen von Personen ist eher schwierig.

Also- im Vordergrund Personen mit Einwilligung oder verwertbare Personen, im Mittel- und Hintergrund entsprechende oben genannte. Ggf. gemischt mit 3D Personen als Füller..

Schätze es ist wirklich Fallentscheidung und jeder muss für sich selbst schauen und hoffen, dass sich auf den Bilder keiner erkennt und damit ggf. ein Problem hätte. DANN könnte dessen Problem zu einem eigenen werden..

Danke an alle & Gruß
 
 

 


 
 
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