Hej,
ich frage mich immer wieder mal, wie es mit der rechtlichen Situation von der Verwendung von freigestellten Personen von Fotos zur Verwendung in Fotomontagen aussieht.
Grund der Verwendung ist Architekturvisualisierung.
Die verfügbaren kostenpflichtigen sowie kostenlosen Alternativen sind ein Anfang, aber aufgrund der Inhalte und der Qualität teilweise wirklich überhaupt nicht zu gebrauchen.
Rechtliche Frage des Freistellens von Bildern aus Googles Bildersuche (und vergleichbar, Flickr o.ä.) ist das eine, wie und wo das ganze auf der Welt geschieht das andere.
(Wahrscheinlich wird das lokale Verwenden von Bildern von einem anderen Kontinent keinen interessieren.)
Für unseren Raum sieht das etwas anders aus. Fotos mit Personen, die nicht ausschließlich zum Abbilden der Personen im öffentlichen Raum fotografiert wurden dürfen öffentlich verwendet werden.
1. Wenn ich Personen (die ich bestenfalls selbst fotografiert habe) freistelle und diese in Kollagen verwende- rücke ich diese dann dadurch in den Selbstzweck der Person und darf es damit nicht mehr oder
2. erstelle ich damit einen neuen Kontext und ich als künstlerischer Urheber habe diese Freiheit oder
3. könnte ich damit einen Heidenärger bekommen, wenn sich jemand auf einer Visualisierung wiederentdecken sollte, wovon er / sie nichts weiß? Dies würde so erstmal für mich Sinn ergeben.
Auf Visualisierungen sieht man so häufig Personen aus einem öffentlichen Kontext, welche in keinen genannten Paketen vorkommen. Diese sind auch offensichtlich nicht per greenscreen aufwändig hergestellt sondern zeigen Personen im Alltag.. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Personen dies wissen bzw. gegebene Situtationen gestellt sind.
Natürlich werden für große Projekte auch entsprechendes Footage aufgenommen, danach sieht vieles aber nicht aus.
Über erhellende Antworten freue ich mich sehr
Niko